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Matthias TeineKfz-Sachverständigenbüro
Sachverständigenbüro Matthias Teine · Dortmund

Kostenvoranschlag oder Unfallgutachten?

Nach einem Unfall reicht manchmal eine Reparaturkalkulation - auch Kostenvoranschlag genannt. In anderen Fällen sind zusätzliche Feststellungen am Fahrzeug wichtig.

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Unfall & Gutachten · Stand September 2026

Der Unterschied in Kürze

Ein Kostenvoranschlag beziffert vor allem die voraussichtlichen Reparaturarbeiten. Ein Unfallgutachten dokumentiert darüber hinaus den festgestellten Fahrzeugschaden und kann unter anderem Reparaturweg, Wiederbeschaffungswert, Restwert und eine mögliche merkantile Wertminderung einordnen. Welche Angaben nötig sind, hängt vom Einzelfall ab.

Wann können Kostenvoranschlag und Fotos ausreichen?

Bei einem erkennbar kleinen Schaden können Fotos und ein Kostenvoranschlag als Nachweis genügen. Der ADAC nennt für Bagatellschäden bis etwa 1.000 Euro eine Faustregel gegen ein kostenpflichtiges Gutachten; das ist keine starre gesetzliche Grenze. Ein Kratzer sieht manchmal klein aus, während der Schadenumfang erst bei genauer Untersuchung klar wird.

Wann ist ein Gutachten sinnvoll?

Bei höherem oder unklarem Schaden, möglichem wirtschaftlichem Totalschaden oder Fragen zum Fahrzeugwert kann eine Begutachtung wichtig werden. Der ADAC empfiehlt bei höherem Schaden beziehungsweise drohendem wirtschaftlichem Totalschaden, einen Kfz-Sachverständigen einzuschalten. Wer den Unfall nicht verschuldet hat, kann die Kosten eines erforderlichen Gutachtens grundsätzlich gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen. Bei geteilter Haftung oder einem Bagatellschaden kann die Kostentragung anders aussehen.

Der praktische nächste Schritt

Schildern Sie, wie der Schaden entstanden ist und wo das Fahrzeug steht. Matthias Teine bespricht mit Ihnen, welche Begutachtung für Ihren Fall in Betracht kommt. Dabei erhalten Sie auch einen Termin für Ihr Gutachten. Mehr zum Unfallgutachten.

Quelle: ADAC, „Verkehrsunfall: Diesen Schaden zahlt die Versicherung“. Die Erstattung im konkreten Fall hängt insbesondere von Erforderlichkeit und Haftungsquote ab.

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