ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Sachverständigenbüro Matthias Teine (nachstehend AN genannt)
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Erstellung des Gutachtens durch den Auftragnehmer (Sachverständigenbüro
Matthias Teine (AN)) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich auf Grund dieser
Geschäftsbedingungen.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des AG werden nur Vertragsinhalt, wenn sie das
Sachverständigenbüro Matthias Teine schriftlich anerkannt hat.
Mündliche Vereinbarungen bieten hier keine Grundlage.
§ 2 Auftragserteilung
(1) Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist prinzipiell schriftlich zu erteilen, aber auch
mündlich, telefonisch oder per SMS , WhatsApp oder E-Mail aufgegebene und so
entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich, ohne dass sie der schriftlichen
Bestätigung bedürfen. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nur auf Wunsch des AG.
(2) Der AG hat dem AN alle zur fach- und sachgerechten Erstellung des Gutachtens
erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung
kurzfristig zur Verfügung zu stellen.
(3) Alt- und Vorschäden (reparierte Schäden) sind vom AG wahrheitsgemäß zu benennen
bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von
Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen
nicht zulasten des AN, der von allen Änderungen und neuen Erkenntnissen, die erkennbar für
die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere
Aufforderung in Kenntnis zu setzen ist.
(4) Der AN ist berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des AG die
notwendigen und üblichen Untersuchungen nach seinem Ermessen durchzuführen oder
durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuholen, Nachforschungen einzuleiten, Reisen
und/oder Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder
anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des AG bedarf.
Sofern diese Sonderkosten erheblicher Natur sind und oder keine Verhältnismäßigkeit mehr
zum Gutachtenwert besteht hat der AN den AG unverzüglich zu informieren.
Maßgeblich sind hier Unkosten von 300€ zzgl. MwSt. oder min 50% zzgl. MwSt. des Netto
Gutachtenwertes.
§ 3 Vollmacht
Der AG ermächtigt den AN bei beteiligten Behörden und dritten Personen, die für die
Erstattung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen
durchzuführen und falls erforderlich ihm hierfür eine besondere Vollmacht auszustellen.
§ 4 Sachverständigenhonorar
(1) Bei Schadengutachten ( Haftpflichtschäden) richtet sich das Honorar nach der
Schadenhöhe, für die im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschließlich
Mehrwertsteuer zzgl. ggf. einer Wertminderung maßgebend sind. Bei einem Totalschaden ist
der Wiederbeschaffungswert einschließlich Mehrwertsteuer vor dem Schaden die
Berechnungsgrundlage.
(2) Die Honorarliste liegt in den Geschäftsräumen des Sachverständigenbüros Matthias
Teine aus und kann dort eingesehen werden. Auf Wunsch werden sie auch dem AG
übersandt.
(3) Bei Bewertungen, Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz
von derzeit € 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet.
(4) In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung schriftlich getroffen werden.
(5) Werden zur vollständigen Schadensfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich,
so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet
(6) Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.
(7) Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue
Aufträge und werden mit 25 %, des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars
zzgl. Nebenkosten, abgerechnet.
(8) Gerichtsgutachten werden ordnungsgemäß nach dem JVEG abgerechnet.
§ 5 Differenzvergütungsklausel
Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtlich zu
Beweissicherungszwecken veranlasste Tätigkeit – entweder als Zeuge, sachverständiger
Zeuge oder auch als gerichtlich bestellter Sachverständiger –, so wird die Differenz fällig
zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß der vorstehenden
Paragraphen.
§ 6 Stornierungen
(1) Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen.
(2) Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und
sind unmittelbar fällig ohne Rücksicht auf den Auftragsumfang.
(3) Hat der AN bereits mit dem Auftrag begonnen, so haben Sie uns einen angemessenen
Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung
des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistung entspricht
§ 7 Erstellung des Gutachtens
(1) Der AG erhält, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist,
das Gutachten in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit einem
Originallichtbildsatz und einem Duplikat mit einem Lichtbildsatz als digitale PDF Datei per E-
Mail.
(2) Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim
AN.
(3) Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und
Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Instituts für Sachverständigenwesen in Köln.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Nach Erteilung des Gutachtens und nach Zahlung desselben hat der AN die ihm vom AG
zur Durchführung des Gutachtenauftrages überlassenen Unterlagen unaufgefordert an diesen
zurückzugeben.
(5) Das Gutachten wird grundsätzlich an den AG versendet. Auf Wunsch des AG auch an
Dritte. In beiden Fällen erfolgt der Versand auf Risiko des AG.
§ 8 Zahlungsbedingungen
(1) Das Sachverständigenhonorar ist bei Erhalt des Gutachtens sofort und ohne Abzug
fällig.
(2) Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden prinzipiell nicht angenommen.
Der Einzelfall ist individuell zu vereinbaren.
(3) Nach 14 Tagen nach Fälligkeit bzw. Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen
Zahlungsaufforderung gerät der AG in Verzug und hat die Forderung ab dort ohne weitere
Mahnung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
(4) Nach erfolgloser Mahnung kann der AN ohne weitere Ankündigung das gerichtliche
Mahnverfahren einleiten oder Klage erheben. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
§ 9 Gewährleistung
(1) Als Gewährleistung kann der AG zuerst nur die kostenlose Nachbesserung bei
nachweislich mangelhaftem Gutachten verlangen.
(2) Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert (14 Tage ab Anzeige des
Mangels beim AN) oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der AG die
Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) oder Herabsetzung des Honorars (Minderung)
verlangen.
(3) Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem AN schriftlich angezeigt werden,
andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.
(4) Bei Fehlen von zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz
jedoch unberührt.
§ 10 Haftung
(1) Der AN haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder
seine Mitarbeiter die Schäden durch ein mangelhaftes Gutachten vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht haben. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden
ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen.
(2) Rechte des AG aus Gewährleistung werden dadurch jedoch nicht berührt.
(3) Schadensersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist unterliegen, verjähren
nach drei Jahren mit Abschluss des Kalenderjahres, in dem der Schadensersatzanspruch
fällig geworden ist. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang des Gutachtens
beim AG.
§ 11 Urheberrechtsschutz-/Datenschutzerklärung
(1) Der AN behält an dem von ihm erbrachten Gutachten, soweit dieses urheberrechtsfähig
ist, das Urheberrecht.
(2) Insoweit darf der AG das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen
Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden für
den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.
(3) Eine darüber hinausgehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte, eine andere Art der
Verwendung oder eine Textänderung oder Textkürzung sind nur mit Einwilligung des AN
gestattet. Das Gleiche gilt für Veröffentlichungen und Vervielfältigungen, soweit letztere nicht
im Rahmen des Verwendungszweckes des Gutachtens liegen. Der Antrag drauf hat schriftlich
zu erfolgen.
(4) Der AN weist den AG darauf hin, dass zur Auftragsbearbeitung Namen und/oder
Firmenbezeichnungen, vollständige Anschriften, auftragsbezogene persönliche Daten sowie
Fahrzeugdaten auf unbestimmte Zeit in einer automatisierten Datenverarbeitungsanlage
gespeichert sind.
(5) Vom AN gefertigte Lichtbilder und dessen Abzüge unterliegen auch nach vollständiger
Bezahlung durch den AG dem Urheberrechtsschutz des AN.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Sitz des AN ist Ermbrachtstraße 5 44379 Dortmund
(2) Ist der AG Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz des AN ausschließlich Gerichtsstand.
(3) Das Gleiche gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 14 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN
gilt das aktuelle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 01.01.2025
Sachverständigenbüro Matthias Teine, Ermbrachtstraße 5 44379 Dortmund, info@dein-kfz-gutachtenservice.de, 0176-72189712