Allgemeine Vertragsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Sachverständigenbüro Matthias Teine (nachstehend AN genannt)
§ 1 Geltung der Bedingungen (1) Die Erstellung des Gutachtens durch den Auftragnehmer (Sachverständigenbüro Matthias Teine (AN)) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. (2) Abweichende Geschäftsbedingungen des AG werden nur Vertragsinhalt, wenn sie das Sachverständigenbüro Matthias Teine schriftlich anerkannt hat. Mündliche Vereinbarungen bieten hier keine Grundlage.
§ 2 Auftragserteilung (1) Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist prinzipiell schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder per SMS , WhatsApp oder E-Mail aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich, ohne dass sie der schriftlichen Bestätigung bedürfen. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nur auf Wunsch des AG. (2) Der AG hat dem AN alle zur fach- und sachgerechten Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung kurzfristig zur Verfügung zu stellen. (3) Alt- und Vorschäden (reparierte Schäden) sind vom AG wahrheitsgemäß zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zulasten des AN, der von allen Änderungen und neuen Erkenntnissen, die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen ist. (4) Der AN ist berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des AG die notwendigen und üblichen Untersuchungen nach seinem Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuholen, Nachforschungen einzuleiten, Reisen und/oder Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des AG bedarf. Sofern diese Sonderkosten erheblicher Natur sind und oder keine Verhältnismäßigkeit mehr zum Gutachtenwert besteht hat der AN den AG unverzüglich zu informieren. Maßgeblich sind hier Unkosten von 300€ zzgl. MwSt. oder min 50% zzgl. MwSt. des Netto Gutachtenwertes.
§ 3 Vollmacht Der AG ermächtigt den AN bei beteiligten Behörden und dritten Personen, die für die Erstattung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen und falls erforderlich ihm hierfür eine besondere Vollmacht auszustellen.
§ 4 Sachverständigenhonorar (1) Bei Schadengutachten ( Haftpflichtschäden) richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe, für die im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschließlich Mehrwertsteuer zzgl. ggf. einer Wertminderung maßgebend sind. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschließlich Mehrwertsteuer vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. (2) Die Honorarliste liegt in den Geschäftsräumen des Sachverständigenbüros Matthias Teine aus und kann dort eingesehen werden. Auf Wunsch werden sie auch dem AG übersandt. (3) Bei Bewertungen, Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet. (4) In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung schriftlich getroffen werden. (5) Werden zur vollständigen Schadensfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (6) Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen. (7) Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 %, des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten, abgerechnet. (8) Gerichtsgutachten werden ordnungsgemäß nach dem JVEG abgerechnet.
§ 5 Differenzvergütungsklausel Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtlich zu Beweissicherungszwecken veranlasste Tätigkeit – entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch als gerichtlich bestellter Sachverständiger –, so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß der vorstehenden Paragraphen. § 6 Stornierungen (1) Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. (2) Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig ohne Rücksicht auf den Auftragsumfang. (3) Hat der AN bereits mit dem Auftrag begonnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht
§ 7 Erstellung des Gutachtens (1) Der AG erhält, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, das Gutachten in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit einem Originallichtbildsatz und einem Duplikat mit einem Lichtbildsatz als digitale PDF Datei per E- Mail. (2) Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. (3) Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Instituts für Sachverständigenwesen in Köln. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. (4) Nach Erteilung des Gutachtens und nach Zahlung desselben hat der AN die ihm vom AG zur Durchführung des Gutachtenauftrages überlassenen Unterlagen unaufgefordert an diesen zurückzugeben. (5) Das Gutachten wird grundsätzlich an den AG versendet. Auf Wunsch des AG auch an Dritte. In beiden Fällen erfolgt der Versand auf Risiko des AG.
§ 8 Zahlungsbedingungen (1) Das Sachverständigenhonorar ist bei Erhalt des Gutachtens sofort und ohne Abzug fällig. (2) Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden prinzipiell nicht angenommen. Der Einzelfall ist individuell zu vereinbaren. (3) Nach 14 Tagen nach Fälligkeit bzw. Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung gerät der AG in Verzug und hat die Forderung ab dort ohne weitere Mahnung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. (4) Nach erfolgloser Mahnung kann der AN ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder Klage erheben. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 9 Gewährleistung (1) Als Gewährleistung kann der AG zuerst nur die kostenlose Nachbesserung bei nachweislich mangelhaftem Gutachten verlangen. (2) Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert (14 Tage ab Anzeige des Mangels beim AN) oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der AG die Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) oder Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen. (3) Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem AN schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch. (4) Bei Fehlen von zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz jedoch unberührt.
§ 10 Haftung (1) Der AN haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine Mitarbeiter die Schäden durch ein mangelhaftes Gutachten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen. (2) Rechte des AG aus Gewährleistung werden dadurch jedoch nicht berührt. (3) Schadensersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist unterliegen, verjähren nach drei Jahren mit Abschluss des Kalenderjahres, in dem der Schadensersatzanspruch fällig geworden ist. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang des Gutachtens beim AG.
§ 11 Urheberrechtsschutz-/Datenschutzerklärung (1) Der AN behält an dem von ihm erbrachten Gutachten, soweit dieses urheberrechtsfähig ist, das Urheberrecht. (2) Insoweit darf der AG das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. (3) Eine darüber hinausgehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder Textkürzung sind nur mit Einwilligung des AN gestattet. Das Gleiche gilt für Veröffentlichungen und Vervielfältigungen, soweit letztere nicht im Rahmen des Verwendungszweckes des Gutachtens liegen. Der Antrag drauf hat schriftlich zu erfolgen. (4) Der AN weist den AG darauf hin, dass zur Auftragsbearbeitung Namen und/oder Firmenbezeichnungen, vollständige Anschriften, auftragsbezogene persönliche Daten sowie Fahrzeugdaten auf unbestimmte Zeit in einer automatisierten Datenverarbeitungsanlage gespeichert sind. (5) Vom AN gefertigte Lichtbilder und dessen Abzüge unterliegen auch nach vollständiger Bezahlung durch den AG dem Urheberrechtsschutz des AN.
§ 12 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand (1) Erfüllungsort ist der Sitz des AN ist Ermbrachtstraße 5 44379 Dortmund (2) Ist der AG Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz des AN ausschließlich Gerichtsstand. (3) Das Gleiche gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 14 Anwendbares Recht Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das aktuelle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand 01.01.2025
Sachverständigenbüro Matthias Teine, Ermbrachtstraße 5 44379 Dortmund, info@dein-kfz-gutachtenservice.de, 0176-72189712
Mein Anspruch: Unabhängig. Präzise. Persönlich.
Als freier Sachverständiger sind wir nicht an Versicherungen oder Werkstätten gebunden. Wir arbeiten ausschließlich im Interesse meiner Auftraggeber – neutral, nachvollziehbar und rechtssicher.
Dabei setzen wir auf eine Kombination aus jahrzehntelanger Erfahrung und moderner Technik zur Schadenaufnahme und Dokumentation.